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Gay-Ehe: Diskriminierung nach dem Tod

Geschrieben von (pm)   www.gay-industries.com
Montag, 28. Januar 2008
München (gay-industries.com) – Bei der Bestattung eines schwulen Mannes durfte dessen hinterbliebener Lebenspartner in München weder über eine Feuerbestattung noch über die Urnenbeisetzung entscheiden. Über diesen Fall berichtet Thomas Niederbühl, Stadtrat der Rosa Liste. Die Entscheidungen durften rechtlich allein von der Mutter des Verstorbenen getroffen werden. Außerdem wurde die Ausstellung der Sterbeurkunde auf drei Exemplare beschränkt, was sonst bei Angehörigen nicht üblich ist.

Niederbühl verlangt jetzt von Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) Aufklärung über die Rechtsgrundlage für diese diskriminierende Behandlung. „Es kann doch nicht sein, dass der schwule Witwer nach sechs Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz immer noch eine solche Kränkung und Abwertung in seiner Trauer erfahren muss“, erklärt Niederbühl. „Da könnten ganz unwürdige Konflikte mit den Angehörigen entstehen, wenn diese gegen den Willen des Lebenspartners entscheiden, dieser dann aber als Erbe noch für die Kosten aufkommen muss.“

Deshalb möchte Niederbühl, dass die städtischen Verordnungen zu Bestattungen und Friedhöfen überprüft werden, damit eine Gleichstellung von Lebens- mit Ehepartnern erreicht wird. „Das Problem liegt wohl beim Freistaat“, vermutet Niederbühl. „Der hat es anscheinend in sechs Jahren nicht geschafft, seine Friedhofs- und Bestattungsgesetze dem Lebenspartnerschaftsgesetz anzupassen.“. Er bittet deshalb Oberbürgermeister Ude, sich für die notwendigen Gesetzesänderungen einzusetzen.

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