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Die Stadt und ihre AbenteuerArchiv für Januar, 2008
LSVD: Strafanzeige gegen Massiv
| Geschrieben von (pm/dk) www.gay-industries.com | |
| Samstag, 19. Januar 2008 | |
Köln (gay-industries.com) – Der Lesben- und Schwulenverband hat heute gegen den Berliner Rapper Massiv und die Betreiber der Webseite www.massiv-wedding65.de Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Der 25-jähriger Musiker hat in seinen Texten zur Gewalt gegen Schwule aufgerufen, erklärte der LSVD.
Der Verband zitiert aus auf der Website veröffentlichten Texten, die nach wie vor aufgerufen werden können. Darin heißt es unter anderem: „Nich’ einer deiner Homodeals, wird im Block hier respektiert… Tunten schlag ich ins Gesicht, du kannst gern dein’ Paps keulen aber schlucken brauchst du nich’!“. Außerdem wurde folgender Text veröffentlicht: „Volle Ladung Streitkraft / du Schwuchtel machst ne Hickhack / schneide dir den Dick ab / Alarmstufe Rot, Messer raus und dann klick klack / wir setzen neue Trends / Aggresiv ist wieder In“. Auch frauenverachtende Texte befinden sich im Repertoire des Künstlers. Massiv stand vor wenigen Tagen in den Schlagzeilen, weil er in Berlin-Neukölln angeschossen worden war. Es wird derzeit darüber spekuliert, ob der Angriff inszeniert worden war, um das Gangster-Image zu festigen und die Plattenverkäufe in die Höhe zu treiben. Das neue Album des Deutsch-Palästinensers erscheint Anfang Februar. |
Gay-Ehe: Diskriminierung nach dem Tod
| Geschrieben von (pm) www.gay-industries.com | |
| Montag, 28. Januar 2008 | |
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München (gay-industries.com) – Bei der Bestattung eines schwulen Mannes durfte dessen hinterbliebener Lebenspartner in München weder über eine Feuerbestattung noch über die Urnenbeisetzung entscheiden. Über diesen Fall berichtet Thomas Niederbühl, Stadtrat der Rosa Liste. Die Entscheidungen durften rechtlich allein von der Mutter des Verstorbenen getroffen werden. Außerdem wurde die Ausstellung der Sterbeurkunde auf drei Exemplare beschränkt, was sonst bei Angehörigen nicht üblich ist.
Niederbühl verlangt jetzt von Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) Aufklärung über die Rechtsgrundlage für diese diskriminierende Behandlung. „Es kann doch nicht sein, dass der schwule Witwer nach sechs Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz immer noch eine solche Kränkung und Abwertung in seiner Trauer erfahren muss“, erklärt Niederbühl. „Da könnten ganz unwürdige Konflikte mit den Angehörigen entstehen, wenn diese gegen den Willen des Lebenspartners entscheiden, dieser dann aber als Erbe noch für die Kosten aufkommen muss.“
Deshalb möchte Niederbühl, dass die städtischen Verordnungen zu Bestattungen und Friedhöfen überprüft werden, damit eine Gleichstellung von Lebens- mit Ehepartnern erreicht wird. „Das Problem liegt wohl beim Freistaat“, vermutet Niederbühl. „Der hat es anscheinend in sechs Jahren nicht geschafft, seine Friedhofs- und Bestattungsgesetze dem Lebenspartnerschaftsgesetz anzupassen.“. Er bittet deshalb Oberbürgermeister Ude, sich für die notwendigen Gesetzesänderungen einzusetzen. |
Strafantrag gegen „Pro München“
| Geschrieben von (dk) www.gay-industries.com | |
| Samstag, 19. Januar 2008 | |
München (gay-industries.com) – Die Stadt München hat Strafantrag wegen ehrverletzender Beleidigung gegen die rechtsradikale Wählergruppe „Bürgerbewegung Pro München“ gestellt, weil diese gegen Homosexuelle hetzt. In ihrer Wahlkampfzeitung hat sie auf Seite 2 unter der Überschrift „Religion, Identität, Tradition“ geschrieben: „Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden.“
„Wir sind erschüttert darüber, in welch offener Art eine solche Minderheitenhetze wieder möglich ist und hoffen sehr, dass dem Strafantrag stattgegeben wird“, erklärten Andreas Unterforsthuber und Heike Franz von der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Stadt München. „Pro München“ gilt als Ableger der „Bürgerbewegung pro Köln“, die 1996 gegründet wurde. Tonangebend waren dabei ehemalige Mitglieder der Republikaner und der NPD. Hauptthema der Wählergruppen ist die „Islamisierung“ Deutschlands, sie sprechen sich aber auch für eine „Abschaffung“ des CSDs und gegen Homo-Rechte aus. „Pro München“ will bei den Wahlen am 2. März in den Stadtrat der bayerischen Landeshauptstadt einziehen. |
Gay-Ehe in Kuba?
| Geschrieben von (dk) www.gay-industries.com | |
| Montag, 28. Januar 2008 | |
Die kommunistische Partei Kubas berät derzeit über die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften. Das erklärte Mariela Castro, Nichte von Staatspräsident Fidel Castro und Chefin des staatlichen Zentrums für Sexualkunde, gegenüber der spanischen Nachrichtenagentur EFE. Die Partei berate über die Einführung eines Instituts mit eheähnlichen Rechten, das sowohl homo- als auch nichtverheirateten heterosexuellen Paaren offen stehen soll.
Die 44-Jährige nannte als Beispiel der Benachteiligung Schwuler und Lesben das Erbrecht. Auch würden Homosexuelle von der Bevölkerung nach wie vor als minderwertig angesehen. Eine staatliche Anerkennung könne das ändern. Des Weiteren berate die Parteiführung die Möglichkeit, Geschlechtsanpassungen in Kuba zuzulassen. Bislang gebe es auf der Insel 27 diagnostizierte Transsexuelle, denen eine Operation ermöglicht werden müsse. Ein derartiges Gesetz hatte Mariela Castro bereits 2006 angeregt.
Ein Vertreter der Parteiführung hat sich noch nicht zu diesem Thema geäußert. Bislang hatten Schwule und Lesben auf der Insel einen schweren Stand: Nach der kommunistischen Revolution 1959 schickten die Kommunisten Homosexuelle in Arbeitslager, in denen viele ermordet wurden. Zwar wurde 1979 Homosexualität offiziell legalisiert, allerdings drohte Schwulen und Lesben auch weiterhin die Inhaftierung wegen „antisozialen Verhaltens“. In den letzten Jahren hat sich die Situation verbessert, allerdings sind Homo-Gruppen und CSDs nach wie vor verboten. Kuba wäre der erste nicht demokratische Staat, der Homo-Paare anerkennt. |
Ungarn beschließt Gay-Ehe
| Geschrieben von (dk) www.gay-industries.com | |
| Sonntag, 23. Dezember 2007 | |
Das ungarische Parlament hat gestern mit 185 gegen 154 Stimmen der Einführung von Eingetragenen Partnerschaften zugestimmt. Die regierende Koalition aus Sozialisten und Liberalen votierten für den Gesetzentwurf, die oppositionellen Konservativen lehnten ihn ab. Ab dem 1. Januar 2009 soll das neue Rechtsinstitut im Standesamt sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen.
Ungarn ist das dritte postkommunistische EU-Land nach Tschechien und Slowenien, das der Einführung von Eingetragenen Partnerschaften zustimmt. Insgesamt bieten damit 14 von 27 EU-Staaten Homo-Ehen an, in Irland und Österreich ist die Verabschiedung im nächsten Jahr angekündigt. Rechte und Pflichten sind jedoch in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Fast-Gleichstellung Die Eingetragenen Partnerschaften in Ungarn sind der Ehe in den meisten Fragen wie im Steuerrecht oder der Renten- und Gesundheitsversicherung gleichgestellt. Ausgenommen sind lediglich das Adoptionsrecht und das Recht auf eine künstliche Befruchtung. Außerdem dürfen die verpartnerten Paare nicht den selben Nachnamen annehmen. Die Opposition und die Kirche kritisierten, mit dem Gesetz werde die Homo-Ehe „durch die Hintertür“ eingeführt. Das Gesetz geht auf eine Initiative der Liberalen zurück. Einer vor knapp einem Jahr veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge befürworten in Ungarn nur 18 Prozent die Öffnung der Ehe – der EU-Schnitt liegt bei 44 Prozent. Seit 1996 gewährt das postkommunistische Land eheähnlichen Paaren, egal welchen Geschlechts, eine sehr begrenzte Anzahl an Rechten. |
Uruguay: Präsident stimmt Gay-Ehe zu
| Geschrieben von (dk) www.gay-industries.com | |
| Freitag, 28. Dezember 2007 | |
Präsident Tabaré Vázquez von der sozialistischen Partei hat gestern das Gesetz zur Einführung von Eingetragenen Partnerschaften unterschrieben. Zuvor haben sowohl der Kongress als auch der Senat Uruguays der Gay-Ehe zugestimmt.
Damit hat die 3,5 Millionen Einwohner zählende Präsidialrepublik als erster Staat Lateinamerikas die Homo-Ehe anerkannt. Bislang haben auf dem Teilkontinent nur die argentinische Provinz Río Negro, die Stadt Buenos Aires, der brasilianische Staat Rio Grande do Sul sowie Mexiko-Stadt und der mexikanische Bundesstaat Coahuila Eingetragene Partnerschaften eingeführt.Voraussetzung: Fünf Jahre lang zusammenwohnen Das Gesetz billigt gleich- und veschiedengeschlechtlichen Paaren, die mehr als fünf Jahre zusammengelebt haben, die gleichen Rechte wie Ehe-Paaren. Es definiert die Zugangsberechtigten als „zwei Menschen – egal welchen Geschlechts, welcher Identität, Ausrichtung oder sexuellen Gruppe, die eine gefühlsbetonte Beziehung sexueller Natur führen, die exklusiv, stabil und beständig ist und in der die Beteiligten nicht verheiratet sind.“ Die regierende Partido Socialista hat die Eingetragenen Partnerschaften gegen den Widerstand der konservativen Partido Nacional durchgesetzt. Die katholische Kirche galt als schärfster Widersacher des Gesetzes. Bischöfe hatten zuletzt erklärt, dass Schwulen und Lesben keine gleichen Rechte gewährt werden dürften, da sie „die einfachen eine Ehe bestimmenden Kriterien“ nicht erfüllten. Homo-Aktivisten kündigten dagegen an, sie würden weiter für die Öffnung der Ehe kämpfen. Das Gesetz wird in den nächsten Wochen in Kraft treten. |
Adoptionsverbot: Lesbe siegt vor Gericht
| (c) Geschrieben von (dk) www.gayindustries.com | |
| Montag, 28. Januar 2008 | |
Straßburg (gay-industries.com) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer lesbischen Grundschullehrerin aus Frankreich 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie wegen ihrer sexuellen Ausrichtung nicht adoptieren durfte. Der Adoptionsantrag der heute 45-Jährigen war 1998 abgewiesen worden, weil eine „väterliche Bezugsperson“ fehle, so das zuständige Amt. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Frau seit 1990 in einer stabilen Beziehung lebt und für den Unterhalt problemlos sorgen könnte.Die Frau argumentierte, dass die Ablehnung gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das oberste französische Verwaltungsgericht, das Conseil d’État, hatte zuletzt die Klage abgewiesen, weil die Adoption nicht wegen der sexuellen Ausrichtung sondern wegen des Interesses des Kindes auf einen Vater abgelehnt wurde. Straßburg sah diese Entscheidung mit zehn gegen sieben Richterstimmen aber als willkürlich an, weil nach französischem Recht auch Ledige Kinder adoptieren dürften. Daher sei der wirkliche Grund für die Ablehnung die Homosexualität der Frau gewesen, was gegen französisches Recht verstoße.
Die Anwältin der Klägerin erklärte, dass nach dieser Entscheidung alle europäischen Länder, die nicht Verheirateten die Adoption erlaubten, Homosexuelle in dieser Frage nicht mehr diskriminieren dürften. In Deutschland dürfen Ehepaare oder Alleinerziehende adoptieren, eingetragenen Homopaaren steht aber nur die Stiefkindadoption zur Verfügung. |
Al Gore unterstützt Ehe-Öffnung
| (c) Geschrieben von (dk) www.gay-industries.com | |
| Montag, 28. Januar 2008 | |
New York (gay-industries.com) – Der frühere US-Vizepräsident Al Gore hat sich für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. In seinem persönlichen Video-Blog sagte er: „Homosexuelle Männer und Frauen sollten die gleichen Rechte haben“. Er verstehe nicht, „warum es von manchen als Bedrohung der heterosexuellen Ehe angesehen wird, wenn Schwule und Lesben heiraten dürfen“, so Gore auf current.com, seiner eigenen Nachrichten-Seite. „Sollten wir nicht Treue und Loyalität von zwei Partnern fördern, egal was sie für eine sexuelle Ausrichtung haben?“. Die Liebe zweier Menschen solle gefeiert und nicht „durch Diskriminierung in jeglicher Form“ verhindert werden.Gore, der unter Bill Clinton von 1993 bis 2000 das Amt des US-Vizepräsidenten inne hatte, sprach sich im Präsidentschaftswahlkampf 2000 für Eingetragene Partnerschaften, aber gegen die Öffnung der Ehe aus. Er unterlag in einer umstrittenen Wahl seinem republikanischen Gegenkandidaten George W. Bush.Keiner der jetzigen Spitzenkandidaten der Demokraten ist für die Ehe-Öffnung, aber sowohl Hillary Clinton als auch Barack Obama und John Edwards treten für Eingetragene Partnerschaften ein. Alle aussichtsreichen republikanischen Kandidaten lehnen auch das kategorisch ab.
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Köln (gay-industries.com) – Der Lesben- und Schwulenverband hat heute gegen den Berliner Rapper Massiv und die Betreiber der Webseite
München (gay-industries.com) – Die Stadt München hat Strafantrag wegen ehrverletzender Beleidigung gegen die rechtsradikale Wählergruppe „Bürgerbewegung Pro München“ gestellt, weil diese gegen Homosexuelle hetzt. In ihrer Wahlkampfzeitung hat sie auf Seite 2 unter der Überschrift „Religion, Identität, Tradition“ geschrieben: „Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden.“
Die kommunistische Partei Kubas berät derzeit über die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften. Das erklärte Mariela Castro, Nichte von Staatspräsident Fidel Castro und Chefin des staatlichen Zentrums für Sexualkunde, gegenüber der spanischen Nachrichtenagentur EFE. Die Partei berate über die Einführung eines Instituts mit eheähnlichen Rechten, das sowohl homo- als auch nichtverheirateten heterosexuellen Paaren offen stehen soll.
Das ungarische Parlament hat gestern mit 185 gegen 154 Stimmen der Einführung von Eingetragenen Partnerschaften zugestimmt. Die regierende Koalition aus Sozialisten und Liberalen votierten für den Gesetzentwurf, die oppositionellen Konservativen lehnten ihn ab. Ab dem 1. Januar 2009 soll das neue Rechtsinstitut im Standesamt sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen.
Präsident Tabaré Vázquez von der sozialistischen Partei hat gestern das Gesetz zur Einführung von Eingetragenen Partnerschaften unterschrieben. Zuvor haben sowohl der Kongress als auch der Senat Uruguays der Gay-Ehe zugestimmt.
Straßburg (gay-industries.com) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer lesbischen Grundschullehrerin aus Frankreich 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie wegen ihrer sexuellen Ausrichtung nicht adoptieren durfte. Der Adoptionsantrag der heute 45-Jährigen war 1998 abgewiesen worden, weil eine „väterliche Bezugsperson“ fehle, so das zuständige Amt. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Frau seit 1990 in einer stabilen Beziehung lebt und für den Unterhalt problemlos sorgen könnte.Die Frau argumentierte, dass die Ablehnung gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das oberste französische Verwaltungsgericht, das Conseil d’État, hatte zuletzt die Klage abgewiesen, weil die Adoption nicht wegen der sexuellen Ausrichtung sondern wegen des Interesses des Kindes auf einen Vater abgelehnt wurde. Straßburg sah diese Entscheidung mit zehn gegen sieben Richterstimmen aber als willkürlich an, weil nach französischem Recht auch Ledige Kinder adoptieren dürften. Daher sei der wirkliche Grund für die Ablehnung die Homosexualität der Frau gewesen, was gegen französisches Recht verstoße.
New York (gay-industries.com) – Der frühere US-Vizepräsident Al Gore hat sich für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. In seinem persönlichen Video-Blog sagte er: „Homosexuelle Männer und Frauen sollten die gleichen Rechte haben“. Er verstehe nicht, „warum es von manchen als Bedrohung der heterosexuellen Ehe angesehen wird, wenn Schwule und Lesben heiraten dürfen“, so Gore auf current.com, seiner eigenen Nachrichten-Seite. „Sollten wir nicht Treue und Loyalität von zwei Partnern fördern, egal was sie für eine sexuelle Ausrichtung haben?“. Die Liebe zweier Menschen solle gefeiert und nicht „durch Diskriminierung in jeglicher Form“ verhindert werden.Gore, der unter Bill Clinton von 1993 bis 2000 das Amt des US-Vizepräsidenten inne hatte, sprach sich im Präsidentschaftswahlkampf 2000 für Eingetragene Partnerschaften, aber gegen die Öffnung der Ehe aus. Er unterlag in einer umstrittenen Wahl seinem republikanischen Gegenkandidaten George W. Bush.Keiner der jetzigen Spitzenkandidaten der Demokraten ist für die Ehe-Öffnung, aber sowohl Hillary Clinton als auch Barack Obama und John Edwards treten für Eingetragene Partnerschaften ein. Alle aussichtsreichen republikanischen Kandidaten lehnen auch das kategorisch ab.